In aller Regel ist ein Unfall nicht auf schuldhaftes Verhalten des Fahrlehrers zurückzuführen. In diesen Fällen zahlt die Kraftfahrthaftpflicht- oder die Betriebshaftpflichtversicherung nicht. Die Fahrschüler bleiben ohne Entschädigung, selbst bei schwersten Verletzungen.
Mit der Fahrschüler-Unfallversicherung die wir unseren Fahrschüler anbieten, sind Sie auf der sicheren Seite.
Versicherungsschutz besteht
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während der praktischen und theoretischen Ausbildung und
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auf dem direkten Weg zu und von der Fahrschule bzw. zum und vom Unterricht.
Versichert sind auch Teilnehmer der Berufskraftfahrer-Aus- und Weiterbildung, Teilnehmer eines Fahrtrainings für Zivildienstleistende und Teilnehmer an Aufbauseminaren (ASF, ASP, FSF), allerdings nicht auf dem Weg zu und von der Fahrschule bzw. zum und vom Unterricht.
Die Fahrschüler-Unfallversicherung leistet wie jede Unfallversicherung unabhängig von der Verschuldensfrage. Mögliche Zahlungen anderer Versicherungen werden nicht angerechnet.
Nähere Informationen finden SIe hier
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